
Die Grundsätze ordnungsgemäßer Insolvenzverwaltung (GOI) stellen klare Anforderungen an die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung des Insolvenzverwalters. Sowohl das Bedingungswerk als auch die Versicherungssumme repräsentieren grundsätzliche Punkte des Qualitätstandards der Berufsausübung.
Wir bieten Versicherungsschutz für Sie als Rechtsanwalt, die Kanzleiabsicherung und für alle Beteiligten am Insolvenzverfahren, im Rahmen einer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für:
- Cyber-Versicherung
- Vermögensschadenhaftpflicht
- Straf-Rechtsschutzversicherung
- Betriebliche Krankenversicherung
- Kanzleiausfallversicherung

Gerne prüfen wir Ihre bestehenden Kanzleiversicherungen und Sondereindeckungen, auch unter Berücksichtigung der insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV).
Den Nachweis der Prüfung können Sie auch gerne nach § 4 Abs. 3 der InsVV verwenden.
Unabhängig davon tragen Sie im Rahmen Ihrer Tätigkeit als Insolvenzverwalter auch die Verantwortung für das brachenspezifische Deckungskonzept des Schuldners.
Neuwertentschädigung, Zeitwertentschädigung oder Entschädigung nach Wertermittlung durch Gutachten sollte – um eine Unterversicherung im Schadensfall zu vermeiden – vertraglich mit dem Versicherer abgestimmt werden.
Ihre Anliegen können bei uns aus einer Hand bearbeitet und beantwortet werden – gerne stehen wir Ihnen rund um die Themen Versicherung und Vorsorge zur Verfügung.
Wir freuen uns auf Sie und Ihre Anfrage!
Ihr Jahreis & Kollegen-Team