ING Letter / Service
Fachinformationen für Architekten, Ingenieure und Sachverständige
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ING Letter Juni 2018
Cyberangriffe sind auch für Architekten und Ingenieure eine ernst zu nehmende Gefahr. Besonders die Netzwerke und Kundendaten der Büros sind für die Kriminellen ein interessantes Ziel. Ganz wichtig: Professionelle Hilfe im Schadenfall.
Eine Warnmeldung erscheint auf dem Bildschirm: Das installierte Antivirenprogramm meldet eine verdächtige Datei. Der Architekt schaltet seinen IT-Dienstleister ein. Der Servicepartner ist jedoch kein IT-Forensiker. Die Infizierung durch eine sogenannte Spyware bleibt daher unerkannt. Die Folge: Die Hacker gelangen durch einen eingeschleusten „Keylogger“ an Passwörter und verschaffen sich Zugang zu geheimen Ausschreibungsdaten. Erst einige Wochen später wird dem Architektenteam bewusst, dass es gehackt wurde …

ING Letter April 2018
Schwerpunktthema in dieser Ausgabe ist Building Information Modeling (BIM). In den letzten Jahren hat dieses Thema in der Bauwirtschaft zunehmend an Bedeutung gewonnen. Das digitale Arbeiten – insbesondere auch mit BIM – wird zukünftig mehr und mehr zum Standard werden. Vereinfacht gesprochen werden alle Informationen eines Bauwerks – gleich, ob Tief‑ oder Hochbau – in digitalen Datenmodellen abgelegt. Es handelt sich bei BIM im Grunde also um ein Datenbanksystem, dessen Strukturen miteinander kompatibel sind und über das Inhalte verlustfrei ausgetauscht werden können. BIM birgt gleichermaßen Chancen und Risiken und ist weit mehr als ein 3‑D‑Modell. Wir beleuchten BIM von allen Seiten.
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ING Service 3/2017
Der Prüfingenieur war für die Versicherungen lange Zeit eine uninteressante Zielgruppe. Wenn er einen Fehler bei seiner Berufsausübung begangen hatte, war diese meist leicht fahrlässig und dafür haftete sein Auftraggeber im Rahmen der sogenannten Amtshaftung. Insofern war das Schadenaufkommen gering. Dies könnte der BGH geändert haben, oder auch nicht. Aber fangen wir doch am Anfang an.
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ING Letter Dezember 2017
Fassen wir noch einmal zusammen: Ab 01.01.2018 unterliegen Bau- und Planungsverträge dem neuen Baurecht. Der Gesetzgeber hat das bestehende Werkvertragsrecht dabei nicht abgelöst, sondern systematisch neu geordnet, Einzelaspekte, wie zum Beispiel die Abnahme, modifiziert und bisher fehlende Regelungsgehalte ergänzt. Den ersten Schwerpunkt bilden die Regelungen zum Werkvertrag. Neu integriert wurde hier die Normierung des Bauvertrages. Einen zweiten Schwerpunkt bilden die neu geschaffenen Vorschriften zum Architekten- und Ingenieurvertrag. Ein dritter Schwerpunkt wurde dem Bauträgervertrag gewidmet. Der Reisevertrag bildet den vierten Schwerpunkt.
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