GI Service 3/2017
Die Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung bietet Versicherungsschutz für den Fall, dass der Versicherungsnehmer von einem Dritten für einen Vermögensschaden haftbar gemacht wird. Nicht vom Versicherungsschutz umfasst sind grundsätzlich Erfüllungs- und Erfüllungsersatzansprüche. Nachfolgender Beitrag erläutert die Begrifflichkeiten und die typischen Praxisfälle zu diesem Themenkomplex.