ING Letter September 2019

Das Thema Mindest- und Höchstsätze der HOAI verletzen Europarecht und was daraus für die Praxis folgt beschäftigt uns auch in dieser Ausgabe weiter.

Zudem beschäftigen wir uns mit der Frage, ob das das Urteil des EUGH Auswirkungen auf den Versicherungsschutz in der Berufshaftpflichtversicherung der Ingenieure hat.

Ein weiteres Thema Haftung und Versicherung sind die Haftungsvereinbarungen und die Bedeutung für den Versicherungsschutz. Die tägliche Arbeit der Ingenieure bringt eine große Verantwortung mit sich und die Anforderungen werden immer komplexer. Damit verbunden ist das Risiko, sich gegenüber Auftraggebern schadensersatzpflichtig zu machen.

Klar gestaltete Vertragswerke sowie eine bedarfsgerechte Berufs-Haftpflichtversicherung stellen eine solide Absicherung für die beruflichen Risiken dar. Wir betrachten dabei unterschiedliche Schadenszenarien. Lesen Sie in dieser Ausgabe zu diesem Thema und zu vielem mehr.

Büro Bayreuth

HDI Generalvertretung Jahreis
Bürgerreuther Str. 27
95444 Bayreuth

Telefon 0921 72657-10
Telefax 0921 72657-11

www.berater.hdi.de

Büro Nürnberg

HDI Generalvertretung Jahreis
Erlenstegenstr. 89
90491 Nürnberg

Telefon 0911 960429-50
Telefax 0911 960429-51

www.berater.hdi.de

Büro Eitorf

HDI Generalvertretung Jahreis
Obere Hardt 32
53783 Eitorf

Telefon +49 921 72657-10
Telefax +49 221 1446000-343

www.jahreis-kollegen.de

Büro Halle (Westf.)

HDI Generalvertretung Jahreis
Schäferstr. 2
33790 Halle (Westf.)

Telefon +49 5201 8769883
Telefax +49 221 1446000-343

www.jahreis-kollegen.de