ING Letter Oktober 2020

In Bezug auf Rechtsschutz gibt es im Schadenfall auch eine Unterstützung von dem eigenen Haftpflichtversicherer, die oft nicht bekannt ist. Ein weiteres Thema ist die Absenkung der Umsatzsteuer in der 2. Jahreshälfte 2020, die auch die Leistungen von Architekten und Ingenieuren beeinflusst. Anpassungsbedarf für bereits geschlossene Verträge besteht zumeist jedoch nicht, zumindest solange diese nach der HOAI abgerechnet werden. Sollten abrechenbare Leistungen nicht nach der HOAI erbracht werden, ist danach zu unterscheiden, ob eine Brutto- oder Nettopreisabrede („Vergütung inklusive oder zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer“) vertraglich fixiert wurde. Wir stellen Ihnen alle Eventualitäten ausführlich dar.

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