ING Letter Dezember 2017

Fassen wir noch einmal zusammen: Ab 01.01.2018 unterliegen Bau- und Planungsverträge dem neuen Baurecht. Der Gesetzgeber hat das bestehende Werkvertragsrecht dabei nicht abgelöst, sondern systematisch neu geordnet, Einzelaspekte, wie zum Beispiel die Abnahme, modifiziert und bisher fehlende Regelungsgehalte ergänzt. Den ersten Schwerpunkt bilden die Regelungen zum Werkvertrag. Neu integriert wurde hier die Normierung des Bauvertrages. Einen zweiten Schwerpunkt bilden die neu geschaffenen Vorschriften zum Architekten- und Ingenieurvertrag. Ein dritter Schwerpunkt wurde dem Bauträgervertrag gewidmet. Der Reisevertrag bildet den vierten Schwerpunkt.

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