GI Aktuell Oktober 2021
Kommt es zu einer Steuerschätzung seitens des Finanzamtes, macht der Mandant häufig seinen Steuerberater hierfür verantwortlich. Neben den grundsätzlichen, in aller Regel anspruchsausschließenden Fragen bei solchen Konstellationen (keine Verantwortlichkeit des Steuerberaters für die Grundaufzeichnungen, Darlegung eines Schadens) nimmt das LG Hamburg darüber hinaus auch ein überwiegendes Mitschulden des Mandanten an: Der Mandant hätte sich zum einen mit seinem eigenen Kassensystem und dessen Funktionsweise vertraut machen müssen und zum anderen hätte er ein Rechtsbehelfsverfahren durchführen müssen.