GI Aktuell Juni 2023
Die ersten Entscheidungen zum besonderen elektronisches Steuerberaterpostfach (beSt) sind ergangen. Zuletzt hatte der BFH hierzu entschieden, dass ein Steuerberater bei Nichtnutzung des beSt im Rahmen eines Wiedereinsetzungsantrags dazulegen hat, warum er nicht von der Möglichkeit der Priorisierung seiner Registrierung (sog. fast lane) Gebrauch gemacht hat.