GI Aktuell Juni 2022
Das OLG Stuttgart sieht die Frage, ob ein Insolvenzverwalter befugt ist, einen Insolvenzvertiefungsschaden im Rahmen eines Haftungsanspruchs gegen einen Wirtschaftsprüfer geltend zu machen, als eine grundsätzliche, zur Zulassung einer Revision berechtigende Rechtsfrage an: Von der Literatur würden beachtliche Argumente gegen die gegenteilige Ansicht des IX. Senats des BGH vorgebracht.