GI Aktuell Juni 2019
Wenn Mandanten den Rechtsanwalt oder Steuerberater über eine sog. Rechtstatsache informieren – z.B. den Zugang einer Kündigung oder eines Urteils –, ist große Vorsicht beim Berater geboten. Der BGH verlangt hier, durch Nachfragen klarzustellen, wann das Schriftstück tatsächlich im Briefkasten war.