GI Aktuell Februar 2023
Der BGH hat sich abermals zu der Frage geäußert, ob gegen einen Rechtsanwalt ein Anspruch auf Erstattung von Prozesskosten besteht, wenn er einen aussichtskosen Prozess geführt hat und der Mandant rechtsschutzversichert war. Der Deckungsanspruch gegen den Rechtsschutzversicherer schließt nach der Entscheidung des BGH die Annahme eines (Kosten-) Schadens des Mandanten infolge einer Beratungspflichtverletzung des Rechtsanwalts auch dann nicht aus, wenn der Mandant nur einen Auftrag unter der Bedingung einer Deckungszusage erteilt.