GI Aktuell Februar 2018
Das OLG Köln zeigt, dass die Übernahme von Treuhandaufträgen für Steuerberater versicherungsrechtlich existenzgefährdende wirtschaftliche Risiken beinhalten kann. Es wird übersehen, dass geschäftsführende Treuhandtätigkeiten nicht vom Versicherungsschutz umfasst sind. Die beklagte Treuhandkommanditistin kam bei der Anbahnung eines Gesellschaftsverhältnisses nicht ihren Aufklärungspflichten nach. Das OLG Köln sah hier eine nicht versicherte unternehmerische Tätigkeit. Es hielt dem Steuerberater auch eine wissentliche Pflichtverletzung vor, weil er über ihm bekannte Abweichungen vom Prospekt nicht aufgeklärt hatte.