GI Aktuell Dezember 2023
Das OLG Frankfurt bestätigt, dass der Steuerberater bei einer Beratung über die Sozialversicherungspflicht von Arbeitnehmern gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz verstößt. Er ist bei offenen sozialversicherungsrechtlichen Fragen nur verpflichtet, den Mandanten an eine kompetente Beratungsstelle – Rechtsanwalt oder Einzugsstelle, § 28h SGB IV – zu verweisen. Dementsprechend muss er eine Rechtsprechungsänderung des Bundessozialgerichts nicht kennen.