GI Aktuell Dezember 2022
Übernehmen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwälte die Stellung eines Treuhandkommanditisten und werden später von den Anlegern/Treugebern haftbar gemacht, fehlt ihnen der Versicherungsschutz, wenn sie Mitbestimmungsrechte bei der Anlagegesellschaft haben oder auch nur dort eigene Anteile erwerben können. (LG Hannover, LG Köln)