GI Aktuell Dezember 2021
Das LG Erfurt befasst sich mit den Hinweispflichten des Steuerberaters bei der Bilanzerstellung von Krisen-Unternehmen und dem neuen BGH-Urteil vom 26.1.2016. Es bestätigt, dass vom steuerlichen Berater erst nach Januar 2017 auf eine eventuelle Insolvenzreife hingewiesen werden musste. Es gebe keinen Ursachenzusammenhang mit einer unterlassenen Insolvenzantragstellung, wenn der Mandant die Insolvenzreife kannte. Wurde der Geschäftsführer wegen vorsätzlicher Insolvenzverschleppung verurteilt, können Vermögensschäden nicht auf den Steuerberater abgewälzt werden.