GI Aktuell Dezember 2019
Der BGH hat zur Fristenkontrolle im Anwaltsbüro noch einmal betont, dass das Empfangsbekenntnis für eine Urteilszustellung vom Anwalt erst unterzeichnet werden darf, wenn in der Handakte die Rechtsmittelfrist festgehalten und im Fristenkalender notiert ist.