GI aktuell Dezember 2017
Ein Insolvenzverwalter hatte im eröffneten Insolvenzverfahren schwere Pflichtverletzungen begangen. Diese stehen seinem Vergütungsanspruch aus dem vorangegangenen Eröffnungsverfahren aber nicht entgegen. Denn nur Pflichtverletzungen bei der Ausübung des konkreten Amtes, für das eine Vergütung beansprucht wird, können – so der BGH – zu einer Verwirkung des Vergütungsanspruches führen.