GI Aktuell August 2023
Über Beratungspflichten des Steuerberaters im Vorfeld einer Insolvenz musste das OLG Celle entscheiden. Es weist darauf hin, dass er bei bilanzieller Unterdeckung bis 2013 – BGH-Entscheidung vom 7.3.2013 – IX ZR 64/12 – auf eine Überprüfung der Insolvenzreife nicht hinweisen musste. Unabhängig davon: er muss weder eine Fortführungsprognose erstellen noch die hierfür maßgeblichen Tatsachen ermitteln.