GI Aktuell August 2022
Das OLG Celle und das OLG Köln befassen sich mit dem Problem des Versicherungsschutzes des Steuerberaters, der als Treuhänder – hier als Treuhandkommanditist ohne eigene Anteile – tätig wurde. Sie kommen zu unterschiedlichen Ergebnissen. Der BGH wird sich mit dem Urteil des OLG Köln, das die Eintrittspflicht des Versicherers ablehnte, befassen.