GI Aktuell August 2021
Grundsätzlich ist der Anwaltsvertrag nicht darauf angelegt, Dritte zu schützen, sondern nur den Auftraggeber. Das KG hat dies in einem Fall unterstrichen, in dem die Mutter der Klägerinnen verunfallte und mithilfe eines Anwalts einen Vergleich über Schmerzensgeld, Mehrbedarf, Verdienstausfall usw. mit der Versicherung aushandelte. Deren Töchter, die Klägerinnen, waren zwar Insassen im Unfallwagen, aber nicht an dem Abfindungsvergleich beteiligt. Aus dem Anwaltsvertrag mit der Mutter schuldete der Anwalt nicht die Beratung der Töchter.