GI Aktuell August 2018
Zu einer ordnungsgemäßen Büroorganisation gehört die klare Anweisung, dass stets und unter allen Umständen zuerst die Frist im Kalender einzutragen ist, bevor ein entsprechender Vermerk in der Akte eingetragen wird. Wird dies im Verfahren der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht dargelegt, können sich hieraus weitere Haftungsgefahren ergeben.