GI Aktuell April 2023
Das OLG Schleswig befasst sich mit dem Mandatsumfang eines Rechtsanwalts, der nach einem Verkehrsunfall eingeschaltet wurde. Der Auftrag beinhaltet die Durchsetzung der Ansprüche des Mandanten gegenüber dem Unfallgegner oder dessen Abwehr. Nicht beauftragt wird die Auseinandersetzung mit dem Unfallversicherer des Mandanten, dessen Krankenversicherung, dessen Vollkaskoversicherer oder seiner Autowerkstatt. Darlegungs- und beweisbelastet für einen erweiterten Umfang des Verkehrsunfall-Mandats ist der Auftraggeber.