GI Aktuell April 2021
der Bundesgerichtshof hat sich mit der Beurteilung eines Schadens nach der steuerlichen Beratung der Umgestaltung des Mandantenvermögens befasst. Er hat die Möglichkeit einer konsolidierten Schadenbetrachtung bestätigt. Sie kommt in Betracht, wenn zum Beispiel bei einem Familienvermögen bewusst Dritte in eine Gestaltung einbezogen werden. Dann wird der Schaden des Mandanten mit dem Vermögensvorteil des Dritten verrechnet. Im Entscheidungsfall der Umgestaltung des Familienvermögens in einem Doppelstiftungsmodell hat der BGH eine schadensrechtliche Gesamtbetrachtung aber abgelehnt, weil die Vorteile einer rechtlich selbstständigen gemeinnützigen Stiftung zuflossen. Da das Doppelstiftungsmodell das Familienvermögen schützte und der Familie verfügbar erhielt, hätte der BGH zu einem anderen Ergebnis kommen können. Zu dieser Thematik ist mit weiteren Entscheidungen zu rechnen.