GI Aktuell April 2019
Ein Steuerberater handelt – so der BGH – pflichtwidrig, wenn er seinen Mandanten zu einem Vertragsschluss mit einem Dritten veranlasst, ohne zu offenbaren, dass für ihn selbst wirtschaftliche Vorteile hiermit verbunden sind.
Ein Steuerberater handelt – so der BGH – pflichtwidrig, wenn er seinen Mandanten zu einem Vertragsschluss mit einem Dritten veranlasst, ohne zu offenbaren, dass für ihn selbst wirtschaftliche Vorteile hiermit verbunden sind.
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