UMFASSENDE VERSICHERUNGSLÖSUNG FÜR BAUMASCHINEN UND MOBILE ARBEITSGERÄTE

MOBILE ARBEITSGERÄTE SIND WEIT MEHR ALS BLOSSE ARBEITSMITTEL. MODERNSTE TECHNIK WIE TOUCHSCREEN-STEUERUNGEN, LASERSENSOREN, ONBOARD-KAMERAS, GPS-TRACKING UND -MONITORING SIND LÄNGST WICHTIGE BESTANDTEILE.

Zum digitalen Formular:

Zum digitalen Formular:

Zum digitalen Formular:

Produkte

Neben der klassischen Einzeldeklaration, also der Versicherung einzelner Maschinen mittels eines Maschinenverzeichnisses, gibt es auch pauschale Versicherungslösungen. In modernen Multiline-Policen – Compact – können vorhandene fahrbare Maschinen, wie bspw. Gabelstapler oder Hubwagen, die nur auf dem Betriebsgelände bewegt werden, bei Bedarf über eine Zusatzdeckung mitversichert werden.

Für Händler und Vermieter steht bei HDI ein standardisiertes Deckungskonzept auf Umsatzbasis für den gesamten Maschinenfuhrpark zur Verfügung. Versichert sind hierbei alle auf dem Betriebshof befindlichen Maschinen. Hierzu zählen der Lagerbestand und Kundengeräte, die sich zur Reparatur in der Werkstatt befinden. Diese Maschinen sind im Rahmen der Maschinenteildeckung versichert.

Vermiet- und Vorführmaschinen außerhalb des Betriebsgrundstücks sind über die Maschinenvolldeckung europaweit inkl. der Deckungserweiterungen Diebstahl, Unterschlagung, GAP sowie der Klauseln „Versaufen und Verschlammen“, Erdrutsch/Felssturz und Tunnelarbeiten abgedeckt. Von Vorteil ist, dass nur zu Beginn des Vertrags alle Maschinen zu erfassen sind. Auf der Basis werden der Versicherungsbeitrag und damit der Beitragssatz ermittelt. In den Folgejahren ist lediglich noch der Umsatz zu melden. Das übliche An- und Abmelden der einzelnen Maschinen entfällt somit. Gleiches gilt auch für die Versicherung eines gesamten Maschinenparks.

Neue Entwicklungen erleichtern die Arbeit und machen die Geräte zu hoch entwickelten Präzisionswerkzeugen. Der mobile Einsatz jedoch setzt die teuren Geräte zahlreichen Risiken aus. Baumaschinen sollten daher umfassend abgesichert werden. Worauf bei der Versicherung im Einzelnen zu achten ist, ist allerdings oft nicht eindeutig. Die HDI Versicherung AG hat daher die erfahrungsgemäß wichtigsten Punkte in der Absicherung von Baumaschinen und mobilen Arbeitsgeräten zusammengestellt.

Versicherungsumfang

Der Versicherungsumfang für das zu versichernde Gerät und seinen Einsatzbereich sollte je nach Bedarf gewählt werden. Meist können sich Versicherungsnehmer zwischen drei Möglichkeiten entscheiden: Die preisgünstigste Variante ist die Maschinen-Teilversicherung, die Risiken wie Brand, Blitzschlag, Explosion, Kurzschluss, Überschwemmung, Diebstahl oder Glasbruchschäden abdeckt.

 

Deckungserweiterungen

Die Einsatzmöglichkeiten für Bau- und fahrbare Maschinen sind vielfältig und jedes Einsatzgebiet birgt seine ganz eigenen Risiken. Wer seine Baumaschinen versichert, sollte sich daher eingehend informieren, ob für die geplanten Einsatzbereiche die notwendigen Erweiterungen in den Versicherungsschutz mit aufgenommen wurden.

Das Diebstahlrisiko ist heute standardmäßig abgedeckt. Denn teure bewegliche Maschinen sind ein begehrtes Objekt für Langfinger. Dabei wird oft noch nicht einmal die ganze Maschine oder das ganze Fahrzeug entwendet. Mitunter sind bewegliche Teile, Ersatzteile oder An-/Einbauten die eigentlichen Objekte der Begierde. Vermutlich sind es oft Auftragsdiebstähle, wenn gezielt ein bestimmtes Hydraulikaggregat oder z. B. ein Hubzylinder ausgebaut und entwendet wird. Häufig werden gestohlene Maschinen oder Maschinenteile anschließend ins Ausland verschoben.

In der Regel wird für das Diebstahlrisiko eine Selbstbeteiligung vereinbart. Diese liegt meist bei etwa 15 Prozent, kann aber durch verschiedene Sicherungsmaßnahmen wie den Einbau von aktivierten GPS-Geräten oder den Einsatz mobiler Alarmanlagen mit Aufschaltung auf Notruf- und Serviceleitstellen im Alarmfall deutlich verringert werden.

Für Vermietunternehmen ist es zudem sinnvoll, das Risiko der Unterschlagung abzudecken. Da es sich hierbei um ein besonders hohes Risiko handelt, ist auch die Selbstbeteiligung in der Regel höher. Die Deckung wird meist nicht für Einzelversicherungen, sondern überwiegend über Rahmenverträge oder spezielle Händler-/Vermietdeckungen geboten. Neben einem Prämienzuschlag werden zudem hohe Anforderungen – wie die Dokumentation von notwendigen Formularen (Ausweis- und Kreditkartenvorlagepflicht) und Wirtschaftsauskünften – an den Versicherungsnehmer gestellt.

Wird eine durch Leasing finanzierte Maschine gestohlen oder ist ein Totalschaden zu verbuchen, wird meist lediglich der Wiederbeschaffungswert ersetzt. Dieser ist in der Regel niedriger als der Ablösewert des Leasingvertrags, denn er berücksichtigt den schnelleren Wertverlust der Neumaschine zu Beginn der Leasingdauer nicht.

Vor allem in den ersten Monaten kann somit ein erheblicher Differenzbetrag entstehen. Dieser Betrag muss normalerweise vom Leasingnehmer getragen werden. Gegen einen Prämienzuschlag kann der Differenzbetrag zwischen Ablösewert und Wiederbeschaffungswert versichert werden (GAP-Deckung).

Die Klausel „Tunnelbau“ deckt gegen Prämienzuschlag beispielsweise spezielle Risiken des Untertage- oder Tunnelbaus (z. B. Sprengungen, Gebirgs- und Wassereinbrüche) ab. Diese Klausel ist für Bauunternehmen, deren Maschinen im Tunnelbau eingesetzt werden, zwingend erforderlich, um im Schadenfall umfassend abgedeckt zu sein.

Die Erweiterung „Versaufen und Verschlammen“ ist für Maschinen z. B. auf und an Wasserbaustellen gedacht und schützt vor den erhöhten Risiken in diesem besonderen Einsatzbereich. Der Versicherungsnehmer sollte sich in jedem Fall vorab informieren, ob es für das jeweilige Gerät und seinen Einsatzbereich eine solche Zusatzversicherung gibt und ob sie für den individuellen Fall sinnvoll ist.

Die Vereinbarung einer Erstrisikoposition von z. B. 5.000 Euro oder 10.000 Euro für Tunnelarbeiten und „Versaufen und Verschlammen“ reichen beispielsweise bei einem Totalschaden nicht aus. Daher ist darauf zu achten, dass diese Erweiterungen vollumfänglich bis zur Versicherungssumme versichert sind.

In der Maschinenversicherung wird grundsätzlich im Totalschadenfall nur der Zeitwert entschädigt. Da gerade Neumaschinen recht schnell an Wert verlieren, empfiehlt sich, für die ersten Monate den Neuwert zu versichern. In der Regel wird eine Neuwertentschädigung für die ersten sechs bis zwölf Monate geboten.

Gerade beim Einsatz der Maschinen auf ausländischen Baustellen und in der Vermietung sollte darauf geachtet werden, dass auch das Auslandsrisiko mitversichert ist. In vielen Policen sind die versicherten Länder einzeln genannt oder pauschal auf Europäische Union abgestellt.

Aufräumungs-, Entsorgungs-, Dekontaminations-, Luftfracht- und Bergungskosten sind nur dann mitversichert, wenn diese separat vereinbart und in der Versicherungspolice oder in Zusatzbedingungen explizit genannt sind. Empfehlenswert ist es, die einzelnen Positionen in einer ausreichenden Deckungssumme zusammenzufassen. Diese sollten mindestens mit 20.000 Euro bis 30.000 Euro mitversichert sein.

Im Rahmen einer Mehrkostendeckung können die Kosten für die Anmietung eines gleichartigen Geräts mitversichert werden. Gewöhnlich steht je Schadenfall eine individuelle zu vereinbarende pauschale Versicherungssumme zur Verfügung.

Üblich ist es, dass bis zu einem bestimmten Schadenbetrag – beispielsweise 10.000 Euro – mit der Reparatur sofort begonnen werden kann, damit der Schaden schnell behoben wird und die Maschinen für den Einsatz zur Verfügung stehen.

Versicherungsbeitrag

Neben dem Grundbeitrag der zu versichernden Maschinen – ein Gabelstapler hat eine andere Risikosituation als eine Baumaschine und damit einen anderen Grundbeitrag – spielen der Einsatz der jeweiligen Maschine und die oben genannten Zusatzvereinbarungen eine wichtige Rolle. Grundsätzlich gilt: Das Risiko und damit der Beitrag steigen, wenn die zu versichernden Maschinen im Abbruch, im Tagebau oder in der Vermietung eingesetzt werden. Eine individuelle Risikobetrachtung wie der technische Reifegrad, das Alter, die zeitliche Auslastung und nicht zuletzt das Schadenaufkommen der vergangenen Jahre können zudem den Beitrag beeinflussen.
Der Versicherungsbeitrag wird auf Grundlage des Listenpreises berechnet. Da der Listenpreis oftmals nicht bekannt oder nur schwer zu ermitteln ist, kann in modernen Deckungen auch auf den Kaufpreis der versicherten Sache im Neuzustand abgestellt werden. Eine Beitragsreduzierung ist damit jedoch nicht verbunden, da hier in der Regel mit einem Zuschlag die Differenz Listenpreis zu Kaufpreis ausgeglichen wird.
Weiterhin besteht die Möglichkeit, bei Gebrauchtmaschinen auf den tatsächlichen Kaufpreis abzustellen. Auch hier werden je nach Alter der Maschine Zuschläge erhoben.

Versicherungssumme und Unterversicherung

Eine Unterversicherung gilt es grundsätzlich zu vermeiden. Im Schadenfall kann die Entschädigungssumme oft den Schaden nicht decken und der Versicherungsnehmer muss einen Teil der Kosten selbst übernehmen. Die Höhe des Versicherungswerts sollte sich nach dem Neupreis des versicherten Gegenstands richten und setzt sich daher aus dem gültigen Listenpreis oder, sofern die Klausel „Kaufpreis“ vereinbart wurde, dem tatsächlichen Kaufpreis der versicherten Sache im Neuzustand zzgl. der Bezugskosten zusammen.
Moderne Policen gewähren einen Unterversicherungsverzicht, wenn die angegebenen Preise um 10 % von der tatsächlichen Versicherungssumme abweichen. Zudem sollten auch Zubehörteile wie Zusatzeinrichtungen oder Reserveteile bei der Berechnung des Versicherungswerts mit einberechnet werden. Zusatzgeräte und Reserveteile sind dann mit in der Versicherungssumme aufzunehmen, wenn hierfür keine pauschale Summe zur Verfügung steht. In modernen Versicherungslösungen sind diese mit 5.000 Euro je Maschine pauschal mitversichert.

Absprache mit dem Versicherer

Grundsätzlich sollten sich Besitzer von mobilen Arbeitsmaschinen regelmäßig mit ihrem Versicherer abstimmen, um einen optimalen Versicherungsschutz für die eigenen Baumaschinen und fahrbaren Geräte zusammenzustellen. „In diesem Bereich ist besonders der direkte Kontakt zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer wichtig. Schließlich weiß der Kunde am besten, wo ein Baugerät eingesetzt wird und in welchen Bereichen welche Versicherung mit welchem Deckungskonzept unter Umständen notwendig wird oder eventuell überflüssig ist“, rät Andreas Knittel, Produktmanager Technische Versicherung der HDI Versicherung. „Der direkte und schnelle Kontakt zu einem spezialisierten Vermittler ist unerlässlich, denn nur so kann der Kunde wirklich sicher sein, dass seine Maschinen ausreichend versichert sind. Kommt es zum Beispiel zu Veränderungen im Maschinenpark, ist es wichtig, mit dem Versicherer abzusprechen, ob die neue Situation durch den bestehenden Versicherungsschutz noch gedeckt ist oder ob Zusatzvereinbarungen notwendig sind.“
Die HDI Versicherung AG verfügt über langjährige Expertise in der Versicherung von Maschinen und bietet umfassende Produkte, die optimal an die Bedürfnisse der Besitzer von Baumaschinen angepasst sind.

Lassen Sie sich gerne beraten unter unserer
kostenfreien Service-Nummer: 0800 2299920
oder schicken Sie uns einfach Ihre Anfrage unter: tv@hdi.de

Büro Bayreuth

HDI Generalvertretung Jahreis
Bürgerreuther Str. 27
95444 Bayreuth

Telefon 0921 72657-10
Telefax 0921 72657-11

www.berater.hdi.de

Büro Nürnberg

HDI Generalvertretung Jahreis
Erlenstegenstr. 89
90491 Nürnberg

Telefon 0911 960429-50
Telefax 0911 960429-51

www.berater.hdi.de